Welche Regeln gelten seit dem 04. März 2022 für den Freizeit- und Amateursport in Hessen?
Der Freizeit- und Amateursport auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen ist vollumfänglich erlaubt. Auch der Betrieb der Vereins- und Versammlungsstätten ist möglich. Die Regelungen beinhalten weiterhin eine Unterscheidung zwischen Sport im Freien und Sport in gedeckten Anlagen. Im öffentlichen Raum gelten für geimpfte und genesene Personen keine Kontaktbeschränkungen mehr. Regionale Schutzmaßnahmen entfallen.
In Sportstätten ist die Sportausübung zulässig, wenn ein sportartspezifisches Abstands- und Hygienekonzept nach § 5 der Verordnung vorliegt. Bei der Sportausübung muss keine Maske getragen werden. Es findet eine Unterscheidung zwischen gedeckten Sportstätten und Sportstätten im Freien statt. In gedeckten Sportstätten gilt die 3G-Regel. Im Freien gilt dies nicht, hier ist das Sportreiben vollumfänglich für alle Personen unabhängig vom Impfstatus erlaubt.
Zuschauer in gedeckten Sportanlagen (Innenbereiche von Sportanlagen bzw. Hallen, auch Reithallen)
In gedeckten Sportanlagen sind zunächst 500 Zuschauer zulässig.
Im Freien sind höchstens 25.000 Zuschauer erlaubt. Bei sämtlichen Veranstaltungen, die in geschlossenen Räumen stattfinden, besteht für Menschen, die älter als 5 Jahre sind, die Pflicht, eine OP-Maske oder eine Maske der Standards FFP2, KN 95, N95 zu tragen. Bei Veranstaltungen im Freien mit mehr als 500 Teilnehmerinnen und Teilnehmern herrscht ebenfalls eine solche Maskenpflicht.
In gedeckten Sportstätten dürfen nur Personen anwesend sein, welche die 3G-Regel erfüllen (Geimpfte, Genesene und Getestete nach § 3).
Hinsichtlich der geforderten sportartspezifischen Hygienekonzepte wird auf die aktuellen DOSB-Leitplanken zur Wiederaufnahme des vereinsbasierten Sporttreibens verwiesen.
Weitere Informationen zu: Wie können Sportveranstaltungen stattfinden? Wann sind "Negativnachweise" notwendig? Unter welchen Voraussetzungen können Mitgliederversammlungen stattfinden und Arbeitshilfen für die Erstellung eines Hygienekonzeptes sind hier zu finden: https://www.landessportbund-hessen.de/servicebereich/news/coronavirus/faq/
Eine Übersicht über die Mitgliedsbeiträge erhalten sie hier (verlinkt).
Die Hofgeismarer Allgemeine berichtet am 18. November über die rekordhaltige Geschichte des Angerstadions. Die Stadionrekordliste gibt einen eindrucksvollen Überblick über viele hochklassige Wettkämpfe, die in den 42 Jahren seit der Einweihung zum Hessentag 1978 auf der roten Tartanbahn und den Wurf- und Sprunganlagen stattfanden. 2018 wurde das Stadion vom Hessischen Leichtathletik Verband zertifiziert und in die Kategorie B-Plus eingestuft, die sonst in Hessen nur Borken und Baunatal haben.
Vom 2. November an ist der Freizeit- und Amateursportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen verboten. Lediglich der Trainings- und Wettkampfbetrieb des Spitzen- und Profisports sowie des Schulsports ist unter bestimmten Bedingungen erlaubt.
Das haben die Bundeskanzlerin und die Ministerpräsidenten auf einer Videokonferenz am 28. Oktober beschlossen. Diese und viele weitere Maßnahmen dienen der Eindämmung der steigenden Corona-Infektionszahlen und sind vorerst bis Ende November befristet.
Kontakt Abteilung Turnen
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Abteilungsleiterin: Martina Kurth
Stellvertr. Abteilungsleiterin: Daniel Herbig
Kassenwart: Frank Schildknecht
Schriftführerin: Viktoria Kurth
Stellvertr. Schriftführerin: Janina Kuck
Der Hessiche Leichtathletik Verband hat aufgrund der coronabedingten Kontaktbeschränkungen alle für Januar und Februar terminierten Hessischen Hallen-Meisterschaften sowie die im Freien stattfindenden Winterwurfmeisterschaften abgesagt (die HNA berichtete am 20. November 2020).