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1848 Hofgeismar e.V.

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Herzlich willkommen bei der TSG 1848 Hofgeismar e. V.

Welche Regeln gelten seit dem 04. März 2022 für den Freizeit- und Amateursport in Hessen?

Der Freizeit- und Amateursport auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen ist vollumfänglich erlaubt. Auch der Betrieb der Vereins- und Versammlungsstätten ist möglich. Die Regelungen beinhalten weiterhin eine Unterscheidung zwischen Sport im Freien und Sport in gedeckten Anlagen. Im öffentlichen Raum gelten für geimpfte und genesene Personen keine Kontaktbeschränkungen mehr. Regionale Schutzmaßnahmen entfallen.

In Sportstätten ist die Sportausübung zulässig, wenn ein sportartspezifisches Abstands- und Hygienekonzept nach § 5 der Verordnung vorliegt. Bei der Sportausübung muss keine Maske getragen werden. Es findet eine Unterscheidung zwischen gedeckten Sportstätten und Sportstätten im Freien statt.  In gedeckten Sportstätten gilt die 3G-Regel. Im Freien gilt dies nicht, hier ist das Sportreiben vollumfänglich für alle Personen unabhängig vom Impfstatus erlaubt.

Zuschauer in gedeckten Sportanlagen (Innenbereiche von Sportanlagen bzw. Hallen, auch Reithallen) 
In gedeckten Sportanlagen sind zunächst 500 Zuschauer zulässig.

Im Freien sind höchstens 25.000 Zuschauer erlaubt. Bei sämtlichen Veranstaltungen, die in geschlossenen Räumen stattfinden, besteht für Menschen, die älter als 5 Jahre sind, die Pflicht, eine OP-Maske oder eine Maske der Standards FFP2, KN 95, N95 zu tragen. Bei Veranstaltungen im Freien mit mehr als 500 Teilnehmerinnen und Teilnehmern herrscht ebenfalls eine solche Maskenpflicht.

In gedeckten Sportstätten dürfen nur Personen anwesend sein, welche die 3G-Regel erfüllen (Geimpfte, Genesene und Getestete nach § 3).

Hinsichtlich der geforderten sportartspezifischen Hygienekonzepte wird auf die aktuellen DOSB-Leitplanken zur Wiederaufnahme des vereinsbasierten Sporttreibens verwiesen.

Weitere Informationen zu: Wie können Sportveranstaltungen stattfinden? Wann sind "Negativnachweise" notwendig? Unter welchen Voraussetzungen können Mitgliederversammlungen stattfinden und Arbeitshilfen für die Erstellung eines Hygienekonzeptes sind hier zu finden: https://www.landessportbund-hessen.de/servicebereich/news/coronavirus/faq/

Termine:

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