Vom 2. November an ist der Freizeit- und Amateursportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen verboten. Lediglich der Trainings- und Wettkampfbetrieb des Spitzen- und Profisports sowie des Schulsports ist unter bestimmten Bedingungen erlaubt.
Das haben die Bundeskanzlerin und die Ministerpräsidenten auf einer Videokonferenz am 28. Oktober beschlossen. Diese und viele weitere Maßnahmen dienen der Eindämmung der steigenden Corona-Infektionszahlen und sind vorerst bis Ende November befristet.